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Pensionsversicherung

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Das Vorsorgesystem in der Schweiz basiert auf einem dreistufigen Ansatz, der den Bürgern in verschiedenen Lebensabschnitten, insbesondere im Ruhestand, finanzielle Sicherheit bieten soll.

Hier die wichtigsten Punkte zum Vorsorgesystem in der Schweiz:

1. Erste Säule – Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV):

   - Dies stellt die staatliche Rente dar. Jede erwerbstätige Person leistet einen Beitrag zur AHV/IV und erhält im Gegenzug eine Rente im Alter oder bei Invalidität.

   - Ziel ist es, die Grundbedürfnisse im Ruhestand, bei Invalidität oder im Todesfall zu decken.

2. Zweite Säule – Berufliche Vorsorge (BVG):

   - Diese Rente ist für Arbeitnehmer obligatorisch und wird von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam finanziert.

   - Ziel ist die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards im Ruhestand, im Invaliditäts- oder Todesfall in Kombination mit der AHV.

   - Pensionskassen bieten Rentenleistungen und Kapitalauszahlungen an.

3. Dritte Säule – Private Pension:

   - Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Rente, für die sich Einzelpersonen entscheiden können. Es gibt zwei Hauptarten: die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die flexible Vorsorge (Säule 3b).

   - Es dient der Deckung spezifischer Bedürfnisse, die durch die 1. und 2. Säule nicht gedeckt werden können, und ermöglicht zusätzliches Sparen für die Altersvorsorge oder andere Zwecke.

   - Beiträge zur gebundenen Altersvorsorge (3a) sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich absetzbar.

Die dritte Säule im Schweizer Vorsorgesystem ist aus mehreren Gründen unerlässlich:

Finanzielle Sicherheit: Die erste und zweite Säule decken den Lebensstandard vor der Pensionierung oft nicht vollständig ab. Die dritte Säule dient der Überbrückung der Lücke zwischen den Leistungen des Staates und der betrieblichen Altersvorsorge und dem, was für die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstils im Ruhestand erforderlich ist.

Flexibilität: Die dritte Säule bietet mehr Flexibilität hinsichtlich Spar- und Anlagemöglichkeiten. Einzelpersonen können ihre Beiträge und die Art und Weise, wie sie investieren, auf der Grundlage ihrer finanziellen Ziele und ihrer Risikotoleranz anpassen.

Steuervorteile: Beiträge zur gebundenen Vorsorge (Säule 3a) sind bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich abzugsfähig, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann. Darüber hinaus ist das Vermögen auf dem 3a-Konto auch von der Vermögensteuer befreit und die Kapitalerträge sind steuerfrei.

Planung für spezifische Bedürfnisse

Über die Altersvorsorge hinaus kann die dritte Säule auch zum Sparen für bestimmte Bedürfnisse genutzt werden, etwa für den Erwerb eines Eigenheims, eine weiterführende Ausbildung oder die Gründung eines Unternehmens. Dies macht es vielseitig bei der Unterstützung verschiedener Lebensziele.

Frühzeitige Auszahlungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ersparnisse in der dritten Säule vor Erreichen des offiziellen Rentenalters bezogen werden. Dies kann beispielsweise beim Erwerb von Wohneigentum, bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder bei der endgültigen Ausreise aus der Schweiz sinnvoll sein.

Freiwillige Teilnahme

Da die Teilnahme an der dritten Säule freiwillig ist, ermöglicht sie dem Einzelnen eine größere Kontrolle über seine Ersparnisse. Sie können basierend auf ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihren Zielen entscheiden, wie viel sie wann spenden möchten.

Schutz vor Lebensrisiken

Einige Produkte der dritten Säule sind mit Versicherungskomponenten ausgestattet, die Risiken wie Tod oder Invalidität absichern. Dies bietet einen zusätzlichen finanziellen Schutz.

Für viele Schweizer

Um die finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten und den gewünschten Lebensstandard aufrechtzuerhalten, ist es entscheidend, alle drei Säulen optimal zu nutzen. Es ist außerdem ratsam, den Rentenstatus regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
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